Journalistische Sorgfaltsgebote
Informationssendungen unterliegen bestimmten journalistischen Sorgfaltsstandards, die im sogenannten Pressekodex festgelegt sind.
Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Vor der Berichterstattung ist sorgfältig zu recherchieren.
Nachträglich als falsch erwiesene Behauptungen sind zu berichtigen.
Bei Beiträgen über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist darauf zu achten, dass keine Vorverurteilung stattfindet.
weitere Informationen: § 10 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag

