Teleshopping, Teleshopping-Fenster
Beim Teleshopping werden dem Zuschauer Produkte und Dienstleistungen über das Fernsehen präsentiert, die er dann direkt telefonisch bestellen kann.
Teleshopping wird entweder über einen eigenen Teleshoppingkanal (z.B. HSE24, QVC) oder aber als Teleshopping-Fenster innerhalb eines anderen Programms präsentiert.
Teleshopping-Fenster müssen eine Mindestdauer von 15 Minuten ohne Unterbrechung haben und müssen zu Beginn optisch und akustisch und während ihrer gesamten Dauer als „Werbesendung“ oder „Verkaufssendung“ gekennzeichnet werden.
Beim Teleshopping müssen die mit einer Bestellung anfallenden Kosten deutlich dargestellt werden.
Teleshopping darf Kinder und Jugendliche nicht dazu anhalten, Verträge für Produkte oder Dienstleistungen zu schließen.
weitere Informationen: § 2 Abs. 2 Ziffer 8 Rundfunkstaatsvertrag sowie Ziffer 16 Werberichtlinien

