KJM beanstandet Verstoß gegen den Jugendschutz
18.09.201715.09.2017: KJM beanstandet Verstoß gegen den Jugendschutz. Zur Ausstrahlung eines Programmtrailers mit Folterszenen im Tagesprogramm war eine Beschwerde eingegangen.
15.09.2017: KJM beanstandet Verstoß gegen den Jugendschutz. Zur Ausstrahlung eines Programmtrailers mit Folterszenen im Tagesprogramm war eine Beschwerde eingegangen.