Sendungen, die in öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen ausgestrahlt werden, unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. In diesen Aufsichtsgremien sind Mitglieder verschiedener gesellschaftlich relevanter Gruppen wie z.B. Kirchen, Familienverbände, Gewerkschaften, Journalistenverbände, Lehrerverbände oder Elternbeiräte. Aus diesen Gruppen wird i.d.R. jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in das entsprechende Beschlussgremium entsandt.