Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) als Betreiberin der Seite www.programmbeschwerde.de, ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zum Zeitpunkt dieser Erklärung veröffentlichten Inhalte unter der Domain www.programmbeschwerde.de.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.01.2022 erstmals von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 21.09.2022.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.programmbeschwerde.de ist mit den Anforderungen des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Eine Überprüfung der Seite durch den BIK BITV-Test vom 20.09.2022 bestätigt die BITV-Konformität auf Basis einer repräsentativen Seitenauswahl. Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:
Nicht barrierefreie PDF
Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig auf Seiten den Medienanstalten verlinkte PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind. Auf der Seite von Programmbeschwerde selbst finden sich derzeit keine eigenen PDF-Dokumente.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: poststelle@lfdi.saarland.de
oder rufen Sie uns an unter: +49 681 94781 0
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular
Schlichtungsstelle / Durchsetzungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Ref. B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion@soziales.saarland.de
Hinweis: Die Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
Seit 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen (Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland).