Kaum fängt ein Film an, wird er auch schon durch Werbung unterbrochen.

Kritik: „Guten Abend, kaum hat der o.g. Film angefangen, wird dieser schon nach genau 14 Minuten mit Werbung unterbrochen.“

Antwort: …vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Beschwerdeportal und den Hinweis auf die Webemenge im Fernsehen. Maßgeblich für die Werbemenge im privaten Fernsehen sind die Vorgaben des Medienstaatsvertrag. Demnach dürfen Filme mit Ausnahme von Serien, Reihen und Dokumentarfilmen sowie Kinofilme und Nachrichtensendungen für jeden programmierten Zeitraum von mindestens 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung oder Teleshopping unterbrochen werden.(§ 9 Abs. 3 MStV). Für Fernsehwerbung in privaten Programmen gilt: Der Anteil an Sendezeit für Fernsehwerbespots und Teleshopping-Spots darf in den Zeiträumen von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie von 23.00 Uhr bis 24.00 Uhr jeweils 20 vom Hundert dieses Zeitraums nicht überschreiten. 2Satz 1 gilt nicht für Produktplatzierungen und Sponsorhinweise (§ 70 MStV).
Durch die Aufblähung der Werbeblocks durch Eigenwerbung und Trailer, die nicht mitgerechnet werden, kann also rasch der Eindruck einer Überschreitung entstehen. Die Landesmedienanstalten führen aber stichprobenweise und anlassbezogen Kontrollen der Werbemenge durch. Auch konkreten Beschwerden zur Werbemenge, die sich auf bestimmte Zeiten oder Sendungen beziehen, wird nachgegangen. Sollten Sie also diesbezüglich konkrete Hinweise haben, geben wir diese weiter an die zuständige Aufsichtsanstalt.

Die für die Aufsicht über das Programm zuständige Medienanstalt erhält eine Kopie dieses Schreibens.