Herzlich Willkommen bei www.programmbeschwerde.de,
dem Bürgerportal der Landesmedienanstalten!
Sicherlich haben auch Sie sich schon über aggressive Werbepraktiken im Fernsehen, gewalttätige Szenen im Nachmittagsprogramm oder Beiträge geärgert, die die Grenzen des guten Geschmacks weit überschreiten. Das Bürgerportal Programmbeschwerde.de bietet Ihnen ein Portal, in dem Sie sich über solche Formate beschweren können. Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre Beschwerde nicht einfach verpufft, sondern an der richtigen Stelle ankommt und geprüft wird.
Denn wenn sich auch über Geschmack streiten lässt, so gibt es doch rechtliche Grenzen, die von jedem Fernsehsender einzuhalten sind. Hierzu gehören Werberichtlinien, Vorgaben des Jugendschutzes, Regeln zu Gewinnspielformaten, aber auch allgemeine Programmgrundsätze. Haben Sie das Gefühl, dass ein Fernsehsender gegen eine dieser Regeln verstoßen hat, füllen Sie einfach unser Beschwerdeformular aus. Beschwerden über private Fernsehsender leiten wir an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt weiter, Programmkritik oder andere Anregungen erhalten die Zuschauerredaktionen der Sender.
Auch für sonstige Fragen zur Medienaufsicht stehen wir gerne zur Verfügung oder versuchen für Sie die richtigen Ansprechpartner zu ermitteln.
Für öffentlich-rechtliche Programme sind die Landesmedienanstalten nicht zuständig. Entsprechende Anliegen werden von uns direkt an die betroffene öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt weitergeleitet.
Aktuell:
16.04.2013
ZAK-Pressemitteilung 04/2013; „Köln 50667“ – Beanstandung gegen RTL 2 News; Zulassung für „ProSieben MAXX“
„Köln 50667“: Kritik an Vermischung von Fiktion und Wirklichkeit in einer Nachrichtensendung
Wegen des Verstoßes gegen journalistische Grundsätze hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) heute (16.April) in ihrer Sitzung in Stuttgart einen Beitrag im Programm der Nachrichtensendung „RTL 2 News“ beanstandet. In der Sendung am 8. Januar 2013 wurde ein fiktionales Statement einer Schauspielerin des Scripted-Reality-Formats „Köln 50667“ ausgestrahlt ohne einen Hinweis, dass das Interview von einer frei erfundenen Figur stammte. Die ZAK sieht darin einen Verstoß gegen anerkannte journalistische Grundsätze und zusätzlich einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit. .>> mehr

